Hier findet Ihr nützliche Tipps rund um den Autokauf   

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  Der Kauf

Sie haben sich für ein Fahrzeug entschieden?

Dann geht es jetzt erst richtig los, denn nun gilt es, den Preis und die Vertragsinhalte auszuhandeln und die Formalitäten zu klären.

Der Kauf

         Die Verkaufsverhandlung

Wenn Sie nicht über das beim Autokauf notwendige Verhandlungsgeschick verfügen, so nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit, die diesen Part übernehmen kann.
Zur Auflösung von Unklarheiten und Mißverständnissen ist es grundsätzlich sicherer, einen Begleiter mitzunehmen, der im Ernstfall als Zeuge auftreten kann. Zeigen Sie dem Verkäufer nie, daß Sie das Auto unbedingt haben wollen.

Eröffnen Sie das Verkaufsgespräch mit einem untertriebenen Angebot. Warten Sie auf das Gegenangebot des Verkäufers und spielen Sie diese Rolle solange durch, bis ein für Sie akzeptabler Preis dabei herauskommt. Weicht der Verkäufer nicht oder nur wenig von seiner ursprünglichen Offerte ab - und erscheint Ihnen diese zu hoch -, brechen Sie das Gespräch an dieser Stelle ab. Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer mit dem Satz "vielleicht überlegen Sie es sich ja noch".

Lassen Sie sich vom Verkäufer in keinster Weise drängen oder verunsichern. Windige Ausreden wie "Ein anderer Interessent hat mir aber schon mehr Geld geboten" (warum hat er das Auto dann nicht schon verkauft?) oder "Sie müssen sich jetzt entscheiden, morgen ist das Auto bestimmt weg" (Das Risiko sollten Sie eingehen, falls Sie mit dem Angebot noch nicht einverstanden sind.) sollten Sie geschickt "überhören".

Lassen Sie sich auch nicht zeitlich drängen. Von gerne benutzten Floskeln wie "Was ist denn jetzt? Ich habe gleich einen Termin" sollten Sie sich nicht beeinflussen lassen. Überlegen und entscheiden Sie sich in Ruhe.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, schließen Sie besser noch keinen Vertrag ab, lassen Sie das Fahrzeug unverbindlich reservieren. Dabei haben Sie jedoch keinerlei Rechtsansprüche auf das Auto. Fahren Sie nach Hause und schlafen nochmal über die Sache. Das ist besser, als eine voreilige und vielleicht falsche Entscheidung zu treffen.

 

Der Kauf

·         Kauf beim Händler

Wenn Sie ein Fahrzeug beim Händler kaufen möchten, haben Sie ein besseres Serviceangebot und größere Möglichkeiten, anderweitig Nachlässe auszuhandeln.

Um den absolut niedrigsten Preis zu erzielen, müssen Sie gewisse Zugeständnisse machen. Der Preis beim Händler läßt sich nur dann kräftig drücken, wenn Sie auf sämtliche Leistungen verzichten. In der Regel wird ein Gebrauchtwagen vom Händler vor der Auslieferung an den Kunden gründlich von der Werkstatt gereinigt und geprüft, gegebenenfalls repariert und mit neuen Prüfplaketten von Hauptuntersuchung und AU versehen.

Einige Händler übernehmen zudem die Kosten für die Anmeldung. Wenn Sie auf diesen, für den Händler mit Kosten verbundenen Apparat verzichten, können Sie sicherlich einen ordentlichen Nachlaß auf den Auszeichnungspreis erzielen. Doch Vorsicht! Das dabei gesparte Geld ist nicht wirklich gewonnen. Denn sowohl Hauptuntersuchung und AU als auch Reinigung und Zulassung verursachen Kosten, die Sie tragen müssen. Eine Hauptuntersuchung nach § 29 kostet bei TÜV und DEKRA etwa 70 Mark. Eine AU für Fahrzeuge mit G-KAT oder Diesel veranschlagt noch einmal dasselbe, für Fahrzeuge mit U-KAT oder ohne KAT kostet die AU etwa 40 Mark. Die Anmeldegebühren betragen inklusive Kennzeichen etwa 150 Mark.

Die Reinigungskosten sind sehr unterschiedlich, professionelle Autoaufbereiter verlangen - je nach Zustand des Fahrzeugs - bis zu 500 Mark, jedoch kann dieser Posten mit etwas Eigenleistung deutlich reduziert werden.

Dann müssen lediglich die Reinigungsmittel (Wasch-Shampoo, Politur, Polster-und Teppichschaum sowie Glasreiniger) angeschafft werden. Aber bitte denken Sie daran: es besteht die Gefahr, daß Sie mit etwas Pech sogar kräftig draufzahlen müssen.

Denn während der Wagen beim Kauf zu einem "normalen" Preis vom Händler technisch überprüft und gegebenenfalls repariert wird, kommen Sie bei Verzicht auf alle Serviceleistungen für Defekte selbst auf! Also rechnen Sie gut durch, ob es nicht doch günstiger ist, zunächst einen etwas höheren Kaufpreis zu zahlen, dafür aber ein intaktes Fahrzeug vor der Tür stehen zu haben. Ob sich die Ersparnis beim Kauf lohnt, kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.

Mit Geschick können Sie den Kaufpreis durch Sachleistungen relativieren. Beispielsweise indem Sie mit dem Verkäufer ein paar Fußmatten oder einen Satz Winterräder als Beigabe aushandeln.

Dies rechnet sich für den Händler, da er solche Zubehörartikel günstig einkauft und somit auch ohne große Kosten weitergeben kann. Lassen Sie sich aber keinesfalls Zubehör aufschwatzen, das Sie nicht haben möchten. Daraus ergibt sich für Sie kein Vorteil.

Bestehen Sie darauf, daß die Zusagen schriftlich festgehalten werden - vor allem im Kaufvertrag. Dies gilt auch für Defekte, die Sie selbst am Fahrzeug festgestellt haben, beispielsweise während der Probefahrt. Sprechen Sie diese Reparaturen genau ab, nicht nur mit dem Verkäufer, sondern gegebenenfalls auch mit dem Werkstattleiter.

 

Garantien

Auch für Gebrauchtwagen gibt es Garantien. Diese werden entweder vom Hersteller oder von freien Garantieversicherern verkauft. Bei einigen Markenhändlern sind Einjahres-Gebrauchtwagen-Garantien bereits im Kaufpreis enthalten, bei anderen kann eine solche Absicherung zusätzlich geordert werden.

Lesen Sie die Garantiebedingungen gründlich durch und fragen den Verkäufer bei Unklarheiten. Bei jungen Gebrauchtfahrzeugen kann es sogar sein, daß Sie noch einen Teil der Werksgarantie bekommen.

Diese gilt ab dem Tag der Erstzulassung und läuft auch dann weiter, wenn das Fahrzeug zwischendurch stillgelegt wird, etwa während der Ausstellung beim Händler.

Umfang und Laufzeit Lohnt es sich?
Welche Verpflichtungen geht man ein?

Umfang und Laufzeit Die meisten Garantien beschränken sich auf die Kostenübernahme von Defekten an der Technik. Häufig sind sogenannte Mobilitätsgarantien enthalten, die Sie im Pannenfall in Anspruch nehmen können. Gebrauchtwagen-Garantien schließen grundsätzlich alle Verschleißteile, wie Reifen, Bremsen und Kupplung, und vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus.
In der Regel werden Gebrauchtwagen-Garantien für ein Jahr abgeschlossen. Lassen Sie sich bei der Fahrzeugübernahme das Garantieheft aushändigen. Achten Sie darauf, daß es vom Händler korrekt abgestempelt wurde. Die Garantien können bei Einhaltung der Inspektionstermine verlängert werden. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Verkäufer oder direkt mit dem Garantieanbieter.

Lohnt es sich?
Der von der Garantie abgedeckte Übernahmeanteil regelt sich in den meisten Fällen nach Alter bzw. Laufleistung. Je älter das Fahrzeug, bzw. je höher die Laufleistung, desto größer ist Ihr eigener Anteil an den Reparaturkosten.Bei Fahrzeugen mit hoher Kilometerleistung kann es durchaus vorkommen, daß eine Gebrauchtwagen-Garantie keinen Sinn mehr macht. Im Normalfall stellt die Garantie aber eine sinnvolle Absicherung dar. Interessant ist es vor allem in Hinblick auf große und kostenintensive Schäden, beispielsweise an Motor oder Getriebe.

Welche Verpflichtungen geht man ein?
Je nach Anbieter gehen Sie gewisse Verpflichtungen ein, denn die Assekuranzen verlangen von Ihnen, daß das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand gehalten wird, sprich laut Inspektionsplan in der Vertragswerkstatt gewartet wird.

Vorsicht: Wartungsarbeiten von freien Werkstätten werden häufig nicht anerkannt! Wichtig: Halten Sie die Bedingungen nicht ein, so entfällt Ihr Anspruch auf Garantieleistungen.

 

Garantien
Auch für Gebrauchtwagen gibt es Garantien. Diese werden entweder vom Hersteller oder von freien Garantieversicherern verkauft. Bei einigen Markenhändlern sind Einjahres-Gebrauchtwagen-Garantien bereits im Kaufpreis enthalten, bei anderen kann eine solche Absicherung zusätzlich geordert werden.

Lesen Sie die Garantiebedingungen gründlich durch und fragen den Verkäufer bei Unklarheiten. Bei jungen Gebrauchtfahrzeugen kann es sogar sein, daß Sie noch einen Teil der Werksgarantie bekommen.
Diese gilt ab dem Tag der Erstzulassung und läuft auch dann weiter, wenn das Fahrzeug zwischendurch stillgelegt wird, etwa während der Ausstellung beim Händler.

Umfang und Laufzeit Lohnt es sich?
Welche Verpflichtungen geht man ein?

Umfang und Laufzeit Die meisten Garantien beschränken sich auf die Kostenübernahme von Defekten an der Technik. Häufig sind sogenannte Mobilitätsgarantien enthalten, die Sie im Pannenfall in Anspruch nehmen können. Gebrauchtwagen-Garantien schließen grundsätzlich alle Verschleißteile, wie Reifen, Bremsen und Kupplung, und vorsätzlich herbeigeführte Schäden aus.
In der Regel werden Gebrauchtwagen-Garantien für ein Jahr abgeschlossen. Lassen Sie sich bei der Fahrzeugübernahme das Garantieheft aushändigen. Achten Sie darauf, daß es vom Händler korrekt abgestempelt wurde. Die Garantien können bei Einhaltung der Inspektionstermine verlängert werden. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Verkäufer oder direkt mit dem Garantieanbieter.

Lohnt es sich?
Der von der Garantie abgedeckte Übernahmeanteil regelt sich in den meisten Fällen nach Alter bzw. Laufleistung. Je älter das Fahrzeug, bzw. je höher die Laufleistung, desto größer ist Ihr eigener Anteil an den Reparaturkosten.Bei Fahrzeugen mit hoher Kilometerleistung kann es durchaus vorkommen, daß eine Gebrauchtwagen-Garantie keinen Sinn mehr macht. Im Normalfall stellt die Garantie aber eine sinnvolle Absicherung dar. Interessant ist es vor allem in Hinblick auf große und kostenintensive Schäden, beispielsweise an Motor oder Getriebe.

Welche Verpflichtungen geht man ein?
Je nach Anbieter gehen Sie gewisse Verpflichtungen ein, denn die Assekuranzen verlangen von Ihnen, daß das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand gehalten wird, sprich laut Inspektionsplan in der Vertragswerkstatt gewartet wird.

Vorsicht: Wartungsarbeiten von freien Werkstätten werden häufig nicht anerkannt! Wichtig: Halten Sie die Bedingungen nicht ein, so entfällt Ihr Anspruch auf Garantieleistungen.

   
Allgemeines
Überprüfen Sie vor Abschluß des Kaufvertrages, ob der Verkäufer voll geschäftsfähig ist, also mindestens 18 Jahre alt. Achten Sie darauf, daß der Verkäufer zugleich Fahrzeugeigentümer ist. Andernfalls lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und den Personalausweis des Bevollmächtigten zeigen.

Ausfüllen des Kaufvertrages
Wichtige Inhalte
Der Kaufvertrag zum Ausdrucken
Der richtige Kilometerstand
Empfangsbestätigungen


Ausfüllen des Kaufvertrages
Benutzen Sie einen vorgefertigten, rechtmäßig anerkannten Vordruck eines Kaufvertrages. Solche Dokumente erhalten Sie beispielsweise beim Automobilclub oder bei Ihrer Versicherung. Denken Sie dabei an die zweifache Ausfertigung, jeweils eine für Sie und den Verkäufer. Wenn ein solcher Vordruck nicht vorliegt, achten Sie darauf, daß im selbstgemachten Kaufvertrag alle wichtigen Inhalte aufgeführt werden.

Wichtige Inhalte
- Name, Anschrift, Personalausweisnummer sowie Telefonnummer beider Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer)
- Genaue Beschreibung des Kaufobjektes: Hersteller und Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer (auch Fahrzeug-Identifikationsnummer genannt, siehe Fahrzeugbrief oder -schein unter Ziffer 4), Fahrzeugbriefnummer, bisheriges amtliches Kennzeichen, tatsächlicher Kilometerstand (falls vom Kilometerzähler im Tacho abweichend), Tag der Erstzulassung (siehe Fahrzeugbrief oder -schein unter Ziffer 32), nächster TÜV- und AU-Termin sowie sämtliches Zubehör
- Angaben zu Unfallschäden (Schadenart und -höhe), Hinweise auf gewerbliche Einsätze des Fahrzeugs in der Vergangenheit (Fahrschulwagen, Mietfahrzeug o. ä.). Schriftlich fixieren, wenn dies nicht der Fall ist!
- Angaben zu wesentlichen Austauschteilen, z. B. Austauschmotor oder -getriebe inkl. Laufleistung
- Zubehörteile (Radio, Sonderfelgen, sonstige Zusatzausstattung) schriftlich festhalten
- Alle weiteren Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten werden, z. B. wenn sich der Verkäufer verpflichtet, das Auto noch beim TÜV vorzuführen oder einen Satz Winterreifen versprochen hat
. - Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien

Vorsicht vor Vertragsklauseln. Schreibt der Verkäufer beispielsweise "Bastlerauto" in den Vertrag, so ist er auch vor den sogenannten arglistigen Mängeln bewahrt. Als Bastlerauto kann auch ein Totalschaden, ein nicht fahrbereites oder sogar ausgebranntes Fahrzeug bezeichnet werden.

Der richtige Kilometerstand
Den meisten Autos kann man auf den ersten Blick nicht ansehen, wie hoch der echte Kilometerstand ist. Wenn Sie den Eindruck haben, daß die Angabe des Vorbesitzers nicht korrekt ist, so schauen Sie sich folgendes genau an. Ist der Fahrersitz extrem durchgesessen, das Lenkrad abgegriffen und die Pedalgummis abgenutzt? Dies deutet auf eine hohe Kilometerleistung hin und wäre sehr auffällig, bei Fahrzeugen, die angeblich noch nicht einmal 100 000 km gelaufen sind. Klarheit über die Laufleistung des Fahrzeugs können auch vorherige Besitzer bringen. Versuchen Sie diese zu kontaktieren und fragen Sie nach dem Kilometerstand zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Nachbesitzer. Winzige Chancen einen falschen Kilometerstand aufzudecken, bieten auch die Ölzettel im Motorraum. Dort tragen die Werkstätten beim Ölwechsel auch den Kilometerstand ein. Vergleichen Sie diesen mit dem auf dem Tacho. Allerdings dürfte die Chance recht gering sein, denn die meisten Verkäufer sind pfiffig genug, um den Zettel vorher verschwinden zu lassen. Gleiches gilt für das Inspektionsheft, in dem ebenfalls die Kilometerstände zum Zeitpunkt der Wartungsarbeiten eingetragen werden.

Empfangsbestätigungen
Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte Ihnen der Verkäufer den Empfang einer geleisteten Anzahlung, bzw. des vereinbarten Kaufpreises in voller Höhe schriftlich bestätigen. Bestehen Sie darauf. Sie als Käufer sollten den Empfang des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere (Brief und Schein oder Abmeldebescheinigung) und die Anzahl der erhaltenen Schlüssel schriftlich bestätigen. Beides natürlich nicht im voraus, sondern wirklich erst nach Erhalt!

Die Fahrzeugübernahme

Bei der Fahrzeugübernahme gilt es nicht nur, das neue Auto abzuholen, sondern auch die dazugehörigen Unterlagen.

Der Verkäufer übergibt Ihnen, sobald Sie den vollständigen Kaufpreis bezahlt haben, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung, die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen, das Inspektionsheft und die Bedienungsanleitung (auch für das Radio), sämtliche Reparatur- und Wartungsrechnungen, ABE´s (für Zubehör), Gutachten (zur Klärung der Höhe und des Umfangs eines behobenen Unfallschadens) und alle, in der Regel mindestens zwei, häufig drei Fahrzeugschlüssel.

Hinweis: Überzeugen Sie sich davon, daß alle Unterlagen auch wirklich zu dem Fahrzeug gehören und gültig sind!

Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer (auch Fahrzeug-Ident-Nr. genannt) unter Ziffer 4 im Fahrzeugbrief oder -schein mit der auf dem Typschild im Motorraum. Achten Sie darauf, daß das Zubehör wirklich von einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA, GTÜ) in den Papieren eingetragen wurde. Dafür dient die Ziffer 33 im Fahrzeugbrief und -schein.
Für Zubehörteile, die nicht eintragungspflichtig sind, gibt es ABE´s. Diese sind grundsätzlich im Fahrzeug mitzuführen.

Bezahlen Sie den Kaufpreis erst, wenn Sie sich davon überzeugt haben, daß alle vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden. Pfiffige Verkäufer bauen gerne noch das Radio aus, wenn es nicht als Kaufgegenstand im Vertrag steht. Kontrollieren Sie nochmals alle Flüssigkeitsstände.

Betrachten Sie das Öl am Meßstab: wenn es schwarz und dickflüssig ist, sollten Sie schnellstmöglich einen Ölwechsel vornehmen, damit der Motor keinen Schaden nimmt. Merken Sie sich die Kraftstoffsorte, damit Sie das Auto nicht "aus Gewohnheit" beim ersten Tanken mit dem falschen Sprit versorgen.

Die erste Fahrt im neuen Wagen
Gewöhnen Sie sich bei der ersten Fahrt in Ruhe an das neue Fahrzeug. Stellen Sie vor Antritt der Fahrt den Sitz und die Spiegel optimal ein und klären Sie alle Bedienelemente.

Falls Ihnen irgendeine Funktion nicht klar ist, fragen Sie den Verkäufer. Bedenken Sie, daß das Fahrzeug im Fahrbetrieb, sei es beim Lenken oder Bremsen, anders reagieren kann, als Ihr bisheriges Auto

 

Die Fahrzeugummeldung
Sobald der Kauf abgeschlossen ist, müssen Sie das Fahrzeug beim zuständigen Straßenverkehrsamt auf Ihren Namen ummelden.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein (oder Abmeldebescheinigung,
wenn das Fahrzeug abgemeldet ist)
- AU-Bescheinigung
- Versicherungsdoppelkarte und
- Personalausweis.

Beauftragen Sie eine andere Person mit dem Vorgang, so müssen Sie eine Vollmacht ausstellen. Der Bevollmächtigte muß sich beim Straßenverkehrsamt ebenfalls ausweisen können.

 

 

Der Check
Die erste Entscheidung ist getroffen. Jetzt geht es im wahrsten Sinn des Wortes ans Eingemachte:
Der Check.  Prüfen Sie den Wagen genaustens, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Einige Tips im Vorfeld

Ein fachmännischer Eindruck
Erwecken Sie den Eindruck ein Fachmann zu sein. Niemals sollten Sie in Gegenwart des Verkäufers zugeben, daß ihr Wissenstand über Autos nur gering ist. Er wird es ausnutzen.

Unterstützung mitnehmen
Nicht nur zur moralischen Unterstützung bietet es sich an, einen Freund oder Bekannten mitzunehmen. Es gilt die alte Bauernweisheit: Vier Augen sehen mehr als zwei. Weiterhin kann er später auch als Zeuge bei eventuellen Streitfällen auftreten. Im Idealfall versteht ihr Begleiter auch noch etwas von Autos - dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ungestört suchen
Suchen Sie zu den normalen Geschäftszeiten bei einem Händler, wird früher oder später ein Verkäufer auf Sie zu kommen. Weisen Sie ihn freundlich daraufhin, daß Sie bei Fragen auf ihn zu kommen werden, vorerst aber nur herumsuchen möchten. Am besten gehen Sie am Wochenende oder nach den Geschäftszeiten auf die Pirsch - dann können Sie sich in Ruhe umschauen.

Die Optik

Lackierung
Begutachten Sie das Fahrzeug nur bei Sonnenschein, oder wenigstens in trockenem Zustand. Nur dann können Sie die Lackierung wirklich beurteilen. Beulen an Kotflügel und Türen erkennen Sie am besten, seitlich-schräg aus der Hocke. Zierstreifen werden gerne zum Überdecken von Kratzern und Beulen benutzt. Werden tiefe Kratzer so versteckt, sehen Sie am besten vom Kauf ab: Ein Trickser versucht Sie zu täuschen.

Nachlackierungen
Unterschiedliche Gründe können Nachlackierungen haben: Sie können von einem Unfall herrühren, oder aber auch eine Schönheitslackierung sein, die von Großenautohäusern durchaus durchgeführt wird. Lassen Sie sich die Gründe nennen und im Kaufvertrag schriftlich fixieren. Erkennen können Sie die Nachlackierungen nicht nur an unterschiedlichen Farbtönungen, sondern auch an Farbresten an Gummidichtungen oder Scheiben.

Unfälle
Türen, Motorhauben und Kotflügel, die schief eingepaßt sind, also nicht richtig schließen, können von einem Unfallschaden herrühren. Erkundigen Sie sich auch hier genau bei dem Verkäufer.

Korrosion
Rost findet sich oftmals bei Radläufen, als auch an den Türen. Klopfen Sie diese Stellen ab, schon manch einer, ist so auf ein Rostnest gestoßen. Auch unter Gummidichtungen - an Front- und Heckscheibe, sowie Sonnendächern - sind sie zu finden. Wenn möglich heben Sie diese an. Gegenüber dem Verkäufer verlangen Sie die Entfernung und fixieren Sie die Abmachung schriftlich im Kaufvertrag.
Der Auspuff ist auch sehr Rost anfällig, sowohl äußerlich wie innerlich. Lassen Sie den Motor laufen und geben Sie ein wenig Gas, dann fällt ihnen diese Stelle auf. Stochern Sie ruhig mit einem kleinen Schraubenzieher an stark gerosteten oder auch frisch behandelten Stellen am Auspuff und am Unterboden.

Reifen, Felgen, Räder
Sowohl Winter- als auch Sommerreifen sollten vorhanden sein, und jedes Set muß die gleiche Größe aufweisen. Auf einer Achse müssen Reifen mit der gleichen Profiltiefe gefahren (nie mehr als 2mm Unterschied) werden, sonst drohen Sicherheitsmängel. Auf Vorder- und Hinterachse können sie sich unterscheiden.
Ein Reifen sollten - gemessen an der niedrigsten Stelle - nie weniger als 4mm Porfiltiefe besitzen, auch wenn 1,6 mm gesetzlich zu gelassen sind. Schwarze Schafe in der Gebrauchtwagen-Branche versuchen einseitig abgefahrene Profil zu kaschieren, in dem Sie die Außenkante nach Innen montieren lassen. Prüfen Sie dies genau nach, wenn Sie dem Wagen auf einer Hebebühne haben. Merken Sie, daß die Reifen geschwärzt wurden, suchen Sie am besten nicht nur nach einem anderen Gebrauchten, sondern den auch am besten bei einem anderen Händler.
Sind die Vorderreifen von außen nach innen abgefahren, übte sich der Vorbesitzer in rasanten Kurvenfahrten oder die Spur- und Sturzeinstellungen sind mangelhaft eingestellt. In diesem Fall können Sie unbedenklich eine Achsenvermessung und neue Reifen verlangen. Ein Synthom für mangelhafte Stoßdämpfer sind gleichmäßig verteilte Auswaschungen auf den Reifen.

Leichtmetallräder
Leichtmetallräder werden durch ein Schloß oder eine Abdeckung über den Radmuttern vor Diebstahl geschützt. Lassen Sie sich die Schlüssel dafür aushändigen, sonst können Sie sich auf einen kostspieligen Austausch vorbereiten. Weiterhin sollten die Räder auch im Fahrzeugbrief eingetragen sein und eine ABE haben. Besitzt das Ersatzrad keine Alufelge, sondern eine Stahlfelge, brauchen Sie dafür passende Radschrauben.

Scheiben, Scheinwerfer
Kratzer und Steinschläge auf den Scheiben stellen ein Sicherheitsrisiko bei direkter Sonneneinstrahlung da. - Solche Beschädigungen sind nicht nur unschön, sie können auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellen, da sie bei direkter Sonneneinstrahlung die Sicht behindern. Ist dies der Fall, bleibt nur noch der Austausch.

Defekte Stoßdämpfer

Wippen Sie an den Ecken des Autos. Ohne langes Nachwippen wieder zum Stillstand kommen. Wippt es nach, ist mit defekten Stoßdämpfern zu rechnen.

Das Innenleben
Auf die inneren Werte kommt es an - auch bei einem Auto vertuscht äußere Schönheit niemals die inneren Abgründe. Lassen Sie sich nicht blenden!

Gummidichtungen
Wassereintritt wird meist durch beschädigte Dichtungen hervorgerufen.
Achten Sie deshalb auf diese an Türen, Kofferraum und Sonnen- sowie Schiebedach. Bei letzteren dürfen wegen Wassereintritts auch die Wasserablaufstopfen nicht verstopft sein.

Verdeck
Viele Cabrios weisen Verschleißerscheinungen und Schwächen beim Verdeck auf. Schließen und Öffnen sollte leicht fallen, alle Schlaufen, Haken und Druckknöpfe vorhanden und funktionsfähig sein. Auch Risse und Knickstellen sind nicht nur unschön, sondern können einen Mangel darstellen. Die Dichtigkeit überprüfen Sie am besten, in dem Sie durch eine Waschstraße fahren. Erwarten Sie bei älteren und exotischen Spezien jedoch nicht, daß sie total dicht sind.

Geruch
Riecht der Innenraum nach Reinigungsmittel oder Parfüm, handelt es sich entweder um ein Raucherauto oder um ein Auto, in dem des öfteren ein Hund mitfuhr. Der Geruch wird schon nach kurzer Zeit wiederkommen.

Nässe
Ein feuchtes Auto ist keinem anzuraten, es ist nicht nur unangenehm, sondern Durchrostung und beschlagene Scheiben sind die Folge. Heben Sie die Fußmatten hoch und tasten Sie den Teppichboden ab. Eine gute Nase reicht teilweise auch: Ein muffiger Geruch durchzieht das Auto. Im Kofferraum greifen Sie hinter die Seitenverkleidung, um Feuchtigkeit aufzuspüren.

Fahrersitz
Es geht um ihre Bequemlichkeit und ihren Rücken. Deshalb: Stellen Sie fest, ob der Fahrersitz durchgesessen ist oder in der Führung wackelt. Läßt er sich verstellen? Erreichen Sie alle notwendigen Instrumente schnell und direkt?

Schonbezüge
Schonbezüge sind nicht von Interesse, nur die Originalbezüge zeigen den wahren Zustand. Lassen Sie sie deshalb von dem Verkäufer entfernen.

Reserverad
Das Reserverad wird oft vergessen, gehört aber - wie auch Wagenheber und Radschraubenschlüssel - zu jedem Auto. Es sollte in einem guten Zustand sein und auf den Wagen passen.

Unter der Motorhaube
Meist werden die Gebrauchten einer Motorwäsche unterzogen, mit dem Ziel den Motor und den Motorraum attraktiver und sauberer erscheinen zu lassen. Prüfen Sie trotzdem alles nach.

Batterie
Eine alte oder schlechte Batterie läßt sich an Ablagerungen an den Pol-Klemmen erkennen. Weiterhin weißt es auf einen zu niedrigen Säurestand hin.

Öl
Probleme an Nocken- und Kurbelwelle erzeugen Metallteilchen am Ölmeßstab. Fragen Sie nach dem letzten Ölwechsel. Beträgt die Ölnachfüllmenge auf 1000 km über ein Liter, gilt es als kritisch. Lassen Sie sich die Ölnachfüllmenge schriftlich bestätigen.

Marderspuren
Eingerissene Gummidichtungen oder -manschetten an Kabeln, Lenkung und Antriebswellen - hier haben Marder gewirkt. Teuere Reparaturen drohen.

Reparaturspuren
Reparaturen lassen sich meist nicht ganz verschleiern. Normalerweise werden Kotflügel und mit ihnen die Schrauben ab Werk in einem Durchgang lackiert. Wurden sie einmal entfernt, erkennt man es an den Schrauben. - Weitere Hinweise: Farbunterschiede in der Lackierung, Reste von Spachtelmasse, Frischer Unterschutzboden, Farbnebel auf benachbarten Teilen.

Der Motor

Ölverlust
Die Motorwäsche entfernt erst einmal alle Spuren von Ölverlust. Spätestens nach der Probefahrt werden Sie es wissen. Problematisch und teuer ist Ölverlust, wenn es sich um eine defekte Zylinderkopfdichtung handelt. Sollten Ventildeckeldichtungen undicht sein, ist es nicht weiter schlimm.

Drehzahl
Die Drehzahl muß konstant bleiben - nicht nach oben oder unten springen. Um dies zu testen, lassen Sie den Motor laufen, er sollte seine Leerlaufdrehzahl konstant halten. Überprüfen Sie genau, woher es rührt, denn es kann entweder an mangehaften Einspritzdüsen oder Zündkerzen liegen, aber auch am Steuergerät, und dann wird es richtig teuer.

Motorgeräusche
Rasselt der Motor, ist der Steuerkette, die Nocken- und Kurbelwelle verbindet, fehlerhaft eingestellt. Eine Neueinstellung ist Pflicht. Jault der Motor, sind Zahnriemen oder Keilriemen falsch gespannt. Ein kleiner Spritzer Service-Spray-Öl auf die Schwungscheibe gibt Gewißheit: Durch Öl verstummt der Keilriemen. Der Spannungszustand sollte dennoch genau und fachmännisch geprüft werden, sonst können Lagerschäden an der Lichtmaschine nachfolgen. Sollte er durch die Überspannung gar reißen, drohen kapitale Motorschäden.

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