und hier zurück zur Infoseite ->Info
|
|
|
|
|
Dimension
des Reifens
Die
technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt.
Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30
genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt
über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information
sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm
verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername
und Reifentyp.
Reifenbreite
(3)
Sie
wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen
reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca.
335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten.
Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder
TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die
Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt
durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben
geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter.
Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen
montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen
verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache
dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller
(Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert
werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen
Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim
Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von
Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein.
Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.
Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie
....../50, /60, /70, /80 (4)
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite. Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155 R 13" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "155/80 R 13".

Reifenbauart
(5)
"R"
steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es
handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden.
Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für
Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein
"D" oder auch "-". Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur
Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und
Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.
Felgendurchmesser
(6)
Der
Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß
wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10
" bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem
PAX-System von Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben.
Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.
Tragfähigkeitskennziffer
(Load Index LI) (7)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
63
272
64
280
65
290
66
300
67
307
68
315
69
325
70
335
71
345
72
355
73
365
74
375
75
387
76
400
77
412
78
425
79
437
80
450
81
462
82
475
83
487
84
500
85
515
86
530
87
545
88
560
89
580
90
600
91
615
92
630
93
650
94
670
95
690
96
710
97
730
98
750
99
775
100
800
101
825
102
850
103
875
104 900
105 925 106 950 107 975 108 1000 109 1030 110 1060 111 1090
Geschwindigkeitssymbol
(GSY, auch "Speedindex") (8)
Kennbuchstabe,
der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben
sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche
GSY für Pkw´s).
GSY km/h
GSY
km/h
GSY
km/h
GSY
km/h
M 130 N 140 P 150 Q 160
R 170 S 180 T 190 U 200
H 210 V 240 W 270 Y 300
ZR
>240
Laufrichtungsbindung
Überwiegend
an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke
Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction",
in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage
ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.
Tubeless
("Schlauchlos") (9)
Pkw-Reifen
sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines
Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen
- nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer
Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf
gelten.
Produktionsdatum(10)
Bisheriges
Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer
geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die
Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409
=40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch
durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
Neue
Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche
2000.
Verschleißanzeiger
(Treadwear Indicator , "TWI") (11)
Rundum
auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere
Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in
diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem
bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese
Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist
erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass
bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!
M&S
(Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)
Winterreifen
sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen
gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp
für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden
ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten
Geschwindigkeitsklasse.
Sonderregelungen
in einigen europäischen Ländern:
Ist
"Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert
dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus
eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten
derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese
Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich
sehr eingeschränkt.
Prüfzeichen
"E":
Das
"ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die
Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende
"12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem
Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese
Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen
demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert,
dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV")
würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.
Runderneuerte
Reifen
Sie
tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread"
oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise
wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.
Welche
Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem
Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen
müssen, gelten folgende Ausnahmen:
·
Lastindex LI: Der Lastindex des montierten Reifens
darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
·
Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger"
sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein
185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
·
Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex
darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für
Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den
M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers
angebracht werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig
sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber
auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens
entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.
·
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung,
Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...). Sie dürfen verwendet werden, wenn sie
entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der
in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die
Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so
muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit
entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der
Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen)
"P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen
verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die
Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
·
ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer
Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h)
mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit
260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine
weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In
Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.
Informationen
Rund um den Reifen
Luftdruck
Zu
niedriger Luftdruck führt zu einer starken Erwärmung des Reifens und damit zu
der Gefahr eines Reifenschadens. Außerdem fördert zu niedriger Luftdruck den
Verschleiß, verursacht höheren Kraftstoffverbrauch und beeinträchtigt die
Fahrstabilität. Deshalb wird empfohlen, alle 14 Tage am kalten Reifen den
Luftdruck zu prüfen. Reserverad nicht vergessen! Ventilkappen immer fest
aufschrauben, fehlende sofort ersetzen.
Profiltiefe
Bereits
bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Haftung des Reifens, insbesondere der
Breitreifen, bei Nässe deutlich ab. Die Reifen können den Kontakt zur Straße
verlieren, das Fahrzeug lässt sich nicht mehr lenken und bremsen. Deshalb
sollten die Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm
abfahren. Je nach Breite sollten Sommerreifen spätestens bei 2 bis 2,5 mm,
Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe erneuert werden.
Reifenersatz
Bei
der Verwendung unterschiedlicher Reifentypen verschlechtern sich die
Fahreigenschaften. Deswegen sollte auf allen vier Rädern (mindestens allerdings
auf einer Achse) Reifen gleichen Typs verwendet werden. Ein neues Reserverad
sollte in den Tausch der Reifen einbezogen werden. Im Zweifelsfall setzt man die
besseren Reifen auf der Hinterachse ein. Es dürfen grundsätzlich nur Reifen
auf Ihrem Fahrzeug gefahren werden, deren Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren
angegeben ist. Bei jeder neuen Montage von Reifen sollten auch neue Ventile
verwendet werden.
Reifenalterung
Reifen
altern, auch wenn sie nicht benutzt werden! Die Sicherheit von alten Reifen
nimmt deutlich ab. Deshalb sollten Reifen, die älter als 8 Jahre sind, nicht
mehr verwendet werden.
Winterreifen
Bei
lockerem Schnee und Matsch haben M+S Reifen deutlich bessere Hafteigenschaften
als Sommerreifen. Die Wintertauglichkeit von Breit- und
Hochgeschwindigkeits-Reifen (für Fahrzeuge über 210 km/h) ist häufig nicht
gut. Deshalb wird empfohlen in schneereichen Gegenden auf Winterreifen umzurüsten.
Das Tempolimit sollte beachtet werden und die Plakette mit der Höchstgeschwindigkeit
des Reifens sollte im Blickfeld des Fahrers angebracht werden, falls diese unter
der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.
Bordsteinparken
Heftiges
Anprallen gegen Bordsteine ist gefährlich. Es kann zu versteckten Reifenschäden
führen, die sich erst später bemerkbar machen. Daher sollten Bordsteinkanten
nur langsam und möglichst im rechten Winkel überrollt werden. Reifen sollten
nicht an Bordsteinkanten gequetscht werden und nicht auf nur einem Teil der
Aufstandsfläche abgestellt werden.
Reifenlagerung
Gummi
altert durch Wärme, Feuchtigkeit und bei Sonneneinstrahlung stärker und wird
durch viele Lösungsmittel angegriffen. Reifen sollten in einem trockenen, kühlen
Raum möglichst dunkel lagern, Reifen ohne Felgen stehend, sonst liegend. Berührung
mit Benzin, Öl und Fett ist zu vermeiden.
Der Webmaster ist unter FordFreundeRuhrpott@Wtal.de erreichbar.